Verlässliche Grundschule - Aufsichtsführung

Es werden täglich Aufsichten ausgeübt, die sich auf den Verlauf des gesamten Schulmorgens beziehen. Sie beginnen 15 Minuten vor dem Unterricht und enden 15 Minuten nach dem Unterricht und beinhalten die Ansprechmöglichkeit anwesender Lehrer.

In den 1. Klassenpflegschaftssitzungen werden die Eltern des Schuljahres über die Aufsicht-führung vor und nach dem Unterricht informiert. Sie werden aufgefordert, ihre Kinder nach Möglichkeit pünktlich, jedoch keinesfalls erheblich früher als zum eigentlichen Unterrichtsbeginn zur Schule zu schicken. Ebenfalls erfolgt die Information, dass der Versicherungsschutz lediglich für den Schulweg und innerhalb der oben beschriebenen Zeiten oder extra ausgewiesenen Schulveranstaltungen besteht.

Bei Krankheitsfällen von Lehrkräften erhalten die Kinder einen Vertretungsplan oder einen Eintrag im Postheft, das täglich einzusehen ist.

Sonstige Aufsichtsregelungen, auch bedingt durch Abwesenheit von Lehrkräften oder organisatorischen Gründen oder/und veränderte Unterrichtsschlusszeiten werden durch das Vertretungskonzept der Schule geregelt.

Der Vertretungsplan wird sofort nach Erstellung per fax an die OGS geschickt. Das gilt auch bei Änderungen während des Schulmorgens.

Die Offene Ganztagsschule (OGS) schickt die Kinder so, dass sie pünktlich zum jeweiligen Unterricht nach Plan das Schulgebäude erreichen. OGS Kinder, die erst zur 3. Stunde Unterricht haben, werden von der OGS zur 2. Stunde in die Schule geschickt, da die OGS Betreuung um 9.00 Uhr schließt. Diese Kinder melden sich im Lehrerzimmer und werden dort von der Aufsicht oder einer Lehrkraft auf im Unterricht befindliche Klassen verteilt.

Die Schule betreut Kinder bis einschließlich der 3. Stunde, da die OGS erst wieder personell ab 11 Uhr besetzt ist.

Die Aufsicht in der HA-Betreuung obliegt den im Stundenplan ausgewiesenen Lehrkräften oder dem Personal der OGS nach Einsatzplan der OGS-Leitung. Die OGS-Kinder haben sich in ihrem Klassenraum einzufinden und dürfen diesen nur mit Erlaubnis der Aufsichtskräfte verlassen.

Früherer Unterrichtsschluss bedeutet im Regelfalle auch die Vorverlegung der Hausaufgabenzeit durch die OGS-Kräfte. Sollte dies aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht möglich sein, informiert die OGS die Schule darüber, die die betreffenden Kinder direkt nach Unterrichtsschluss in die OGS schickt.

In Regenpausen gilt eine besondere Aufsichtsführung mit erhöhtem Personaleinsatz, da alle Kinder aufgrund der Schlechtwetterlage die Hofpausen in den Klassenräumen verbringen. Die Regenpause wird von der jeweiligen Hofpausenaufsicht oder der Schulleitung über den Schullautsprecher angesagt.

Die Kinder haben sich ab dann bis zum Gong des Pausenendes in ihren Klassenräumen aufzuhalten und diese nur zu Zwecken des Toilettenganges, zum Holen der Pausengetränke u.ä. zu verlassen.

Aufsichtsführungen sind außerhalb des Regelunterrichtes bei besonders als Schulveranstaltung deklarierten Aktionen im begrenzten Zeitraum von Beginn bis zum Ende der gemeinsamen Veranstaltung notwendig. Hierzu gehören

  • Schwimmunterricht
  • Unterrichtsgang
  • Tageswanderung
  • Klassenfahrt
  • Teilnahme an Wettkämpfen
  • Teilnahme an Veranstaltungen der OGS
  • nachmittägliche Veranstaltungen (Bastelnachmittage, Nikolaus- und Adventfeiern etc.
  • Theaterfahrt der Schule
  • St. Martinszug
  • Schulfest

Es gibt zu keiner Zeit die Möglichkeit zur Aufsichtführung von Lehrkräften für Kinder, die nicht Schulkinder an unserer Schule sind, beispielsweise Freunde, Geschwister und Verwandte.

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