Fahrradnutzung

Aus Sicht der Schule sind die Kinder frühestens dann als verkehrsfähig zu betrachten, wenn sie im 4. Schuljahr nach dem Verkehrsunterricht die Radfahrprüfung in Theorie und Praxis abgelegt haben.

Bei jüngeren Kindern ist die Fähigkeit blitzschnell Übersicht über den ruhenden und fließenden Verkehr zu erhalten und situationsangemessen zu reagieren zumeist nicht gegeben. Es fehlt in der körperlichen Entwicklung die vollständige Ausweitung der seitlichen Sichtfelder, aber auch noch die Fähigkeit zur schnellen, gleichzeitigen und umfassenden Erfassung einer komplexen Situation.

Auch die gesetzlich erlaubte Nutzung von Bürgersteigen beim eigenverantwortlichen Fahren ist gefährlich, wenn das Kind Hindernissen auf dem Bürgersteig ausweichen muss oder wenn es durch Ereignisse oder andere Kinder abgelenkt wird.

Eine Nutzung der Fahrräder geschieht immer auf Ihre Verantwortung als Erziehungsberechtigte! Ihr Kind ist auf dem Schulweg versichert, nicht jedoch sein Fahrrad und die damit verbundenen Schäden und Unfälle.

Die Nutzung der an der Schule vorhandenen Radfahrständer ist möglich, eine Versicherung existiert nicht!

Für Kinder, die die OGS besuchen und das Rad dort abstellen bzw. damit zum Schulgebäude fahren, gelten dieselben Bedingungen.

Laut Konferenzbeschluss ist das Mitführen von Rollern in der Schule nicht erlaubt. Auch die auf dem Markt befindlichen „Heelys“ = Schuhe mit Rollen darunter sind an der Schule nicht erlaubt zu tragen, auch wenn der Rollenbereich nicht genutzt wird.

Das Fahren auf dem Schulhof ist egal mit welchen Geräten aus Sicherheitsgründen verboten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis dafür, dass die hier erteilten Verbote einzig der Sicherheit unserer Kinder dienen und bitten um Unterstützung bei der Einhaltung!

Krankmeldung von Kinder

Krankmeldungen von Kindern

Die Regenbogenschule möchte Ihnen ein verlässlicher Partner sein, wo Sie sicher sein können, dass sich um Ihr Kind gekümmert und dass es jederzeit betreut und aufgefangen wird.

Dazu gehört auch, dass die Schule pünktlich und möglichst frühzeitig über krankheitsbedingte Abwesenheit Ihres Kindes informiert wird, da wir Ihr Kind sonst suchen und uns über seinen Verbleib sorgen.

Teilen Sie einem Mitschüler oder einer Mitschülerin der Klasse oder Lerngruppe, in der Ihr Kind in seiner 1. Schulstunde Unterricht hat mit, dass er/sie Ihr Kind bei dem jeweiligen Lehrer entschuldigt.

  1. Ist dies nicht möglich, so rufen Sie bitte möglichst nur in Ausnahmefällen unter der Rufnr. 430 73 ab 7.30 Uhr an und informieren so die Schule.
  2. Wenn Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, reicht eine kurze Nachricht im Mitteilungsheft.
  3. Bei Krankheiten, bei denen das Kind über einen längeren Zeitraum (mehr als 2 Wochen) nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, benötigen Sie ein Attest des Arztes.
  4. Bei Infektionskrankheiten nach § 35 Infektionsschutzgesetz benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung oder Ihre Versicherung (bei der Schule als Vordruck erhältlich), dass Ihr Kind nicht mehr ansteckend ist und ei Schule wieder besuchen kann.
  5. Bei Krankheiten, die über einen Ferienbeginn oder ein Ferienende hinausgehen, benötigen Sie ein ärztliches Attest.

Informationen zum Schulablauf

Schulstunden:

1. Stunde: 08.05 – 08.50 Uhr
2. Stunde: 08.55 – 09.40 Uhr
09.40 – 09.50 Uhr Frühstück i. d. Klassen
09.50 - 10.10 Uhr 1. Hofpause
3. Stunde: 10.10 – 10.55 Uhr
4. Stunde: 10.55 – 11.40 Uhr
11.40 - 11.55 Uhr 2. Hofpause
5. Stunde: 11.55 - 12.40 Uhr
6. Stunde: 12.45 – 13.30 Uhr

OGS: Ehemaliges Hortgelände: Walhovener Str. 65, 41539 Dormagen, Tel.: 02133 263 809,

e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schulmesse/-gottesdienst: (ca. 1 x im Monat)

Katholisch:

Dienstags von 08.00 bis 9.00 Uhr für die 3. und 4. Klassen.

Kirche St. Michael (Treffpunkt 7.40 Uhr Schulhof zum gemeinsamen Gang).

Evangelisch:

Dienstags von 08.10 bis 09.00 Uhr für die 3. und 4. Klassen.

Gemeindesaal – Arche (Fußweg ab Schule ca. 3 Minuten)

Klassen gehen geschlossen mit den Religionslehrerinnen zur Kirche und zurück.

In Ausnahmefällen für alle Klassen z.B. Aschermittwoch, Schulabschluss.

Schwimmunterricht:

Mittwochs für alle 3. Klassen: Abfahrt mit dem Bus zum Hallenbad 08.10 Uhr

Rückfahrt: 09.35 Uhr

Ankunft an der Schule: 09.45 Uhr

Kakaogeld:

Donnerstags alle 4 Wochen

Preise werden den Kindern mitgeteilt

Zusätzliche Informationen